Landgericht Münster, 1991-08-20, 5 T 956/90

5 T 956/90Kantonsgericht20.08.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 956/90 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-08-20

Aktenzeichen: 5 T 956/90

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1991:0820.5T956.90.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil - (Beschwerde - )Kammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen .

Wert : 30.000, -- DM .

Der Antrag auf Bewilligung von

Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren

wird zurückgewiesen.

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