1 S 329/91•Landgericht Münster, 1992-01-22, 1 S 329/91
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 1 S 329/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-01-22
Aktenzeichen: 1 S 329/91
ECLI: ECLI:DE:LGMS:1992:0122.1S329.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen – das am 02.08.1991 verkündete Urteil des Amtsgerichts Beckum teilweise abgeändert und neu gefaßt.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 553,01 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 06.03.1991 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 68 % und die Beklagte zu 32 %
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