12 O 355/90•Landgericht Münster, 1992-05-13, 12 O 355/90
Landgericht Münster, 1992-05-13, 12 O 355/90
12 O 355/90Kantonsgericht13.05.1992
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 12 O 355/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-05-13
Aktenzeichen: 12 O 355/90
ECLI: ECLI:DE:LGMS:1992:0513.12O355.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,-- DM zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner den aus dem Unfallereignis vom 13. November 1989 resultierenden zukünftigen Schaden des Klägers einschließlich weiterer Schmerzensgeldansprüche unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils des Klägers von 50 % zu tragen, soweit die Ansprüche nicht auf öffentliche Versicherungsträger übergegangen sind.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 86.000,-- DM.
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