Landgericht Münster, 1992-10-29, 11 O 529/91

11 O 529/91Kantonsgericht29.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 O 529/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-10-29

Aktenzeichen: 11 O 529/91

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1992:1029.11O529.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten schriftlichen Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

11 O 529/91

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