11 O 23/92•Landgericht Münster, 1993-01-21, 11 O 23/92
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 11 O 23/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-21
Aktenzeichen: 11 O 23/92
ECLI: ECLI:DE:LGMS:1993:0121.11O23.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten schriftlichen Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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