11 O 533/93•Landgericht Münster, 1995-09-07, 11 O 533/93
Landgericht Münster, 1995-09-07, 11 O 533/93
11 O 533/93Kantonsgericht07.09.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 11 O 533/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-09-07
Aktenzeichen: 11 O 533/93
ECLI: ECLI:DE:LGMS:1995:0907.11O533.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 300.000,-- DM (dreihunderttausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 02.03.1994 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen zukünftigen Schaden zu ersetzen, der auf die fehlerhafte Geburtsleitung in der Zeit vom 12.##.1975 bis zum 14.##.1975 zurückzuführen ist, soweit nicht Ansprüche auf öffentlich-rechtliche oder private Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten schriftlichen Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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