Landgericht Münster, 2001-03-26, 015 O 396/00

015 O 396/00Kantonsgericht26.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 015 O 396/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-26

Aktenzeichen: 015 O 396/00

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2001:0326.015O396.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils

zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Sicherheit durch unbedingte, unbefristete,

selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll und

Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

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