Landgericht Münster, 2002-04-18, 5 T 294/02

5 T 294/02Kantonsgericht18.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 294/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-18

Aktenzeichen: 5 T 294/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0418.5T294.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilbeschwerdekammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, von den in dem angefochtenen Beschluss geäu-ßerten Bedenken Abstand zu nehmen.

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