5 T 389/02•Landgericht Münster, 2002-04-19, 5 T 389/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 389/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-19
Aktenzeichen: 5 T 389/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0419.5T389.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über
die Kosten des Rechtsmittels an das Amtsgericht Lüdinghausen zurück
verwiesen.
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