Landgericht Münster, 2002-04-26, 16 O 83/02

16 O 83/02Kantonsgericht26.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 16 O 83/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-26

Aktenzeichen: 16 O 83/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0426.16O83.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 507,29 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 15.09.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 52 % und die Beklagte 48 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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