16 O 83/02•Landgericht Münster, 2002-04-26, 16 O 83/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 O 83/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-26
Aktenzeichen: 16 O 83/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0426.16O83.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 507,29 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 15.09.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 52 % und die Beklagte 48 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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