Landgericht Münster, 2002-06-17, 5 T 293/02

5 T 293/02Kantonsgericht17.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 293/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-06-17

Aktenzeichen: 5 T 293/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0617.5T293.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Beteiligten zu 2) wird auf sein im Versteigerungstermin

vom 26. Februar 2002 abgegebenes Meistgebot von

30.000,-- (i.W.: dreißigtausend) Euro zu den im Termin vom

26.02.02 festgesetzten Versteigerungsbedingungen der Zuschlag

erteilt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die Beteiligte zu 1) hat dem Beteiligten zu 2) dessen außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Wert: 15.000,-- EUR.

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