5 T 293/02•Landgericht Münster, 2002-06-17, 5 T 293/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 293/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-17
Aktenzeichen: 5 T 293/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0617.5T293.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Beteiligten zu 2) wird auf sein im Versteigerungstermin
vom 26. Februar 2002 abgegebenes Meistgebot von
30.000,-- (i.W.: dreißigtausend) Euro zu den im Termin vom
26.02.02 festgesetzten Versteigerungsbedingungen der Zuschlag
erteilt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die Beteiligte zu 1) hat dem Beteiligten zu 2) dessen außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren zu erstatten.
Wert: 15.000,-- EUR.
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