Landgericht Münster, 2002-06-18, 9 KLs 6 Js 97/08 (8/01)

9 KLs 6 Js 97/08 (8/01)Kantonsgericht18.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 9 KLs 6 Js 97/08 (8/01) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-18

Aktenzeichen: 9 KLs 6 Js 97/08 (8/01)

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0618.9KLS6JS97.08.8.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafgericht

Tenor

Die Angeklagte I wird wegen gemeinschaftlichen Kreditbetruges in 23 Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlicher unrichtiger Darstellung in vier Fällen und wegen gemeinschaftlichen Kapitalanlagebetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe wird zur Bewährung ausge-setzt.

Außerdem wird gegen die Angeklagte I eine Geldstrafe von

360 Tagessätzen zu je 30 Euro

verhängt.

Der Angeklagte X wird wegen gemeinschaftlichen Kreditbetruges in 28 Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlicher unrichtiger Darstellung in fünf Fällen, wegen gemeinschaftlichen Kapitalanlagebetruges in zwei Fällen und wegen gemeinschaftlichen Betruges zu einer Gesamtfrei-heitsstrafe von

vier Jahren sechs Monaten

verurteilt.

Außerdem wird gegen den Angeklagten X eine Geldstrafe von

360 Tagessätzen zu je 300 Euro

verhängt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

bezüglich I: §§ 265 b Abs. 1 Nr. 1 a), 264 a Abs. 1 Nr. 1,

25 Abs. 2, 41, 52, 53, 56 Abs. 2 StGB,

331 Nr. 2 HGB,

bezüglich X: §§ 263, 265 b Abs. 1 Nr. 1 a), 264 a Abs. 1 Nr. 1,

25 Abs. 2, 41, 52, 53 StGB,

331 Nr. 2 HGB.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.