5 T 290/02•Landgericht Münster, 2002-07-08, 5 T 290/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 290/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-08
Aktenzeichen: 5 T 290/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0708.5T290.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 2)
zurückgewiesen.
Wert: 6.197,-- EUR.
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