Landgericht Münster, 2003-02-13, 8 S 388/02

8 S 388/02Kantonsgericht13.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 8 S 388/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-13

Aktenzeichen: 8 S 388/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2003:0213.8S388.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilberufungskammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Oktober 2002

verkündete Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren wird zurück-

gewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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