16 O 425/02•Landgericht Münster, 2003-10-07, 16 O 425/02
Landgericht Münster, 2003-10-07, 16 O 425/02
16 O 425/02Kantonsgericht07.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 O 425/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-07
Aktenzeichen: 16 O 425/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2003:1007.16O425.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.573,08 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2001 zu zahlen Zug um Zug gegen Auslieferung eines Heizungsbausatzes zur Selbstmontage, bestehend aus
- 1 Stück Heizzentrale Typ Tornado, 21 Kw, Öl und sämtlichem zur Heizzentrale
gehörendem Zubehör,
-
1 Stück Armaturenblock, HK,
-
1 Stück witterungsgeführte Regelung, Typ Unitherm I,
-
2 Stück Komfortheizkörper, Betriebstemperatur 70/55 °, kpl. mit
Thermostatventilen, absperrbarer Rücklaufverschraubung, Halterung,
Verbindungsleitung ohne Cu-S.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der vorgenannten Zug-um-Zug zu bewirkenden Gegenleistung in Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
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