2 O 603/02•Landgericht Münster, 2004-01-07, 2 O 603/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 O 603/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-07
Aktenzeichen: 2 O 603/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0107.2O603.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen neuen mangelfreien Pkw des Typs Peugeot 307 SW, Polsterung: Minima Anthrazit, Bereifung: Alufegen Serie, Aufbau: Premium, Motor: Benziner 135 PS, Farbe: nachtschwarzmetallic, inklusive Gepäcknetz, Sichtpaket, Einparkhilfe hinten, 24 Monate Multipaket Anschlussgarantie und Zulassung zu liefern und zu übereignen Y um Y gegen Übergabe des von der Beklagten an den Kläger verkauften Pkw Peugeot 307 SW, Fahrgestellnummer: VF33HRFNC8#####/####.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 26.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.
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