Landgericht Münster, 2004-05-24, 2 O 768/03

2 O 768/03Kantonsgericht24.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 O 768/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-24

Aktenzeichen: 2 O 768/03

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0524.2O768.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 4.896,03 € nebst 8 % Zinsen

über dem Basiszinssatz seit dem 8.5.2003 zu

zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die

Kläger ¼ und die Beklagte ¾.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.

Für die Beklagte ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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