Landgericht Münster, 2004-09-13, 11 O 50/02

11 O 50/02Kantonsgericht13.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 O 50/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-13

Aktenzeichen: 11 O 50/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0913.11O50.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.523,74 Euro (neuntausendfünfhundertdreiundzwanzig

74/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 14% und der Kläger

zu 86%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden

Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.

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