15 Ns 622 Js 467/04•Landgericht Münster, 2004-10-11, 15 Ns 622 Js 467/04
Landgericht Münster, 2004-10-11, 15 Ns 622 Js 467/04
15 Ns 622 Js 467/04Kantonsgericht11.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 15 Ns 622 Js 467/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-11
Aktenzeichen: 15 Ns 622 Js 467/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1011.15NS622JS467.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. kleine Strafkammer
Tenor
Das angefochtene Urteil wird wie folgt abgeändert:
Die Angeklagte, die des Diebstahls schuldig ist, wird zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Wochen
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Auslagen, jedoch trägt die Landeskasse die Kosten und notwendigen Auslagen der Angeklagten in der Berufungsinstanz.
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