Landgericht Münster, 2004-10-11, 15 Ns 622 Js 467/04

15 Ns 622 Js 467/04Kantonsgericht11.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 15 Ns 622 Js 467/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-11

Aktenzeichen: 15 Ns 622 Js 467/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1011.15NS622JS467.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. kleine Strafkammer

Tenor

Das angefochtene Urteil wird wie folgt abgeändert:

Die Angeklagte, die des Diebstahls schuldig ist, wird zu einer Freiheitsstrafe von

sechs Wochen

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Auslagen, jedoch trägt die Landeskasse die Kosten und notwendigen Auslagen der Angeklagten in der Berufungsinstanz.

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