Landgericht Münster, 2004-10-11, 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)

15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)Kantonsgericht11.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-11

Aktenzeichen: 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1011.15NS622JS467.04.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Strafkammer

Tenor

Das angefochtene Urteil wird wie folgt abgeändert:

Die Angeklagte, die des Diebstahls schuldig ist, wird zu einer Freiheits-strafe von

sechs Wochen

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Aus-lagen, jedoch trägt die Landeskasse die Kosten und notwendigen Aus-lagen der Angeklagten in der Berufungsinstanz.

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