Landgericht Münster, 2004-11-11, 24 O 163/04

24 O 163/04Kantonsgericht11.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 24 O 163/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-11

Aktenzeichen: 24 O 163/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1111.24O163.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines im Falle der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs ein Ballett, das nicht das Original Bolshai Ballett ist, mit ,Bolshoi Ballett Gala' zu bewerben oder bewerben zu lassen, insbesondere zu behaupten oder behaupten zu lassen, das ,große russische Festivalballett' präsentiere die ,Bolshoi Ballett Gala‘.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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