3 Kls 42 Js 84/02•Landgericht Münster, 2004-12-22, 3 Kls 42 Js 84/02
Landgericht Münster, 2004-12-22, 3 Kls 42 Js 84/02
3 Kls 42 Js 84/02Kantonsgericht22.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 3 Kls 42 Js 84/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-22
Aktenzeichen: 3 Kls 42 Js 84/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1222.3KLS42JS84.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Ein-schleusens von Ausländern in 48 Fällen unter Einbeziehung der Einzel-freiheitsstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Beckum vom 19.02.2002 – 4 Ls 44 Js 688/00 (217/01) – zu einer Gesamtfreiheits-strafe von
drei Jahren sechs Monaten
verurteilt.
Der Verfall eines Geldbetrages von 10.000,00 Euro wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 25 Abs. 2, 53, 54, 55, 73 a, 73 c StGB,
§§ 92 Abs. 2 Nr. 2, 92 a Abs. 1, 92 b Abs. 1 AuslG.
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