14 O 257/04•Landgericht Münster, 2005-01-06, 14 O 257/04
Landgericht Münster, 2005-01-06, 14 O 257/04
14 O 257/04Kantonsgericht06.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 14 O 257/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-06
Aktenzeichen: 14 O 257/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0106.14O257.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.031,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. April 2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 40 % des immateriellen und materiellen Schadens zu ersetzten, der ihm aus dem Verkehrsunfall vom 12.12.2003 noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte überge-gangen ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 %.
Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicher-heitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % abge-wendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.