8 S 81/04, 55 C 3513/03 AG Münster•Landgericht Münster, 2005-02-24, 8 S 81/04, 55 C 3513/03 AG Münster
Landgericht Münster, 2005-02-24, 8 S 81/04, 55 C 3513/03 AG Münster
8 S 81/04, 55 C 3513/03 AG MünsterKantonsgericht24.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 S 81/04, 55 C 3513/03 AG Münster — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-24
Aktenzeichen: 8 S 81/04, 55 C 3513/03 AG Münster
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0224.8S81.04.55C3513.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.2.2004 verkündete Urteil
des Amtsgerichts N wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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