2 O 831/04•Landgericht Münster, 2005-02-28, 2 O 831/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 O 831/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-28
Aktenzeichen: 2 O 831/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0228.2O831.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, ihre Zustimmung zur Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts S, Grundbuch von S rechts, Blatt 1352, Flur X, Flurstück X, lfd. Nummer 10, zu ihren Gunsten eingetragene Zwangssiche-rungshypothek mit einem Nennbetrag von 14.396,29 € zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.
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