5 T 226/05•Landgericht Münster, 2005-04-28, 5 T 226/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 226/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-28
Aktenzeichen: 5 T 226/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0428.5T226.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die Entscheidung unter Zugrundele-gung der Rechtsauffassung der Kammer zu treffen, wobei es auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
Dem Schuldner wird Prozesskostenhilfe auf seinen Antrag vom 29.12.2004 bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus N.
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