2 AR 30 Js 251/95 - 1/05•Landgericht Münster, 2005-07-08, 2 AR 30 Js 251/95 - 1/05
Landgericht Münster, 2005-07-08, 2 AR 30 Js 251/95 - 1/05
2 AR 30 Js 251/95 - 1/05Kantonsgericht08.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 AR 30 Js 251/95 - 1/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-08
Aktenzeichen: 2 AR 30 Js 251/95 - 1/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0708.2AR30JS251.95.1.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Strafkammer
Tenor
Die nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: § 66 b Abs. 2, Abs. 1 StGB
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