5 T 420/05•Landgericht Münster, 2005-07-14, 5 T 420/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 420/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-14
Aktenzeichen: 5 T 420/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0714.5T420.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegner haben dem Antragsteller die im Be-schwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Wert: 148.000,-- €.
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