Landgericht Münster, 2005-07-27, 2 O 785/04

2 O 785/04Kantonsgericht27.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 O 785/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-27

Aktenzeichen: 2 O 785/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0727.2O785.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Si-cherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20 % abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % leistet.

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