2 O 785/04•Landgericht Münster, 2005-07-27, 2 O 785/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 O 785/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-27
Aktenzeichen: 2 O 785/04
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0727.2O785.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Si-cherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20 % abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % leistet.
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