Landgericht Münster, 2005-08-08, 15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05

15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05Kantonsgericht08.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-08

Aktenzeichen: 15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0808.15NS82JS173.04.9.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Strafkammer

Tenor

Die Berufung wird, nachdem das Verfahren auf den Vorwurf des uner-laubten Entfernens vom Unfallort beschränkt worden ist, mit der Maß-gabe insoweit verworfen, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr stattfindet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

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