15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05•Landgericht Münster, 2005-08-08, 15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05
Landgericht Münster, 2005-08-08, 15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05
15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05Kantonsgericht08.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-08
Aktenzeichen: 15 Ns 82 Js 173/04 - 9/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0808.15NS82JS173.04.9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Strafkammer
Tenor
Die Berufung wird, nachdem das Verfahren auf den Vorwurf des uner-laubten Entfernens vom Unfallort beschränkt worden ist, mit der Maß-gabe insoweit verworfen, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr stattfindet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
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