Landgericht Münster, 2005-08-12, 015 O 236/05

015 O 236/05Kantonsgericht12.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 015 O 236/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-12

Aktenzeichen: 015 O 236/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0812.015O236.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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