Landgericht Münster, 2005-09-26, 12 O 529/04

12 O 529/04Kantonsgericht26.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 12 O 529/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-26

Aktenzeichen: 12 O 529/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0926.12O529.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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