Landgericht Münster, 2005-09-28, 14 O 375/05

14 O 375/05Kantonsgericht28.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 14 O 375/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-28

Aktenzeichen: 14 O 375/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0928.14O375.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleis-tung in Höhe des aus dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20 % abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % leistet.

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