3 S 58/05•Landgericht Münster, 2005-10-11, 3 S 58/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 3 S 58/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-11
Aktenzeichen: 3 S 58/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:1011.3S58.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.03.2005 verkündete Urteil
des Amtsgerichts C (12 C 310/04) abgeändert und wie folgt neu
gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 390,71 € nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
06.08.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 390,71 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.