5 T 560/05•Landgericht Münster, 2005-10-12, 5 T 560/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 560/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-12
Aktenzeichen: 5 T 560/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:1012.5T560.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des Amts-gerichts A vom 14. Juli 2004 (##########) wird dahingehend abgeändert, dass der dem Schuldner mo-natlich pfandfrei zu belassende Betrag auf 535,-- € festgesetzt wird.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde des
Schuldners zurückgewiesen.
Dem Schuldner wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin C aus C bewilligt.
Die Gerichtskosten trägt der Schuldner nach einem Geschäftswert von 1.200 €, § 97 ZPO.
Der Geschäftswert wird für das Beschwerdeverfahren insgesamt auf 4.101 € festgesetzt.
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