11 S 4/05•Landgericht Münster, 2005-12-15, 11 S 4/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 11 S 4/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: 11 S 4/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:1215.11S4.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts W vom 15.04.2005 - 5 C 500/03 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 905,47 Euro (neunhundertfünf 47/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.07.2001 zu
zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %. Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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