Landgericht Münster, 2006-08-02, 24 O 96/06

24 O 96/06Kantonsgericht02.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 24 O 96/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-02

Aktenzeichen: 24 O 96/06

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0802.24O96.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts N vom 5.7.2006 (Az: 24 O 96/06) wird aufgehoben und der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung wird zurückge-wiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller bleibt nachgelassen, die Voll-streckung des Antragsgegners durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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