14 O 143/06•Landgericht Münster, 2006-09-13, 14 O 143/06
Landgericht Münster, 2006-09-13, 14 O 143/06
14 O 143/06Kantonsgericht13.09.2006
Regest
Eine Gebührenermäßigung nach KV Nr. 1211 Nr. 2 tritt auch dann ein, wenn ein Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben wurde und das Anerkenntnisurteil deshalb zu begründen ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 14 O 143/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-13
Aktenzeichen: 14 O 143/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0913.14O143.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: ZPO § 93; ZPO § 308; GKG KV Nr. 1211 Nr. 2
Leitsätze
Eine Gebührenermäßigung nach KV Nr. 1211 Nr. 2 tritt auch dann ein, wenn ein Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben wurde und das Anerkenntnisurteil deshalb zu begründen ist.
Tenor
Auf die Erinnerung des Klägerin vom 31.08.2006 wird der Gerichtskostenansatz vom 18.08.2006 dahin abgeändert, dass nur eine Gebühr nach KV 1210 des Gerichtskostengesetzes in Höhe von 556,00 € angefallen ist.
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