4 O 198/05•Landgericht Münster, 2006-10-31, 4 O 198/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 4 O 198/05 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-31
Aktenzeichen: 4 O 198/05
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1031.4O198.05.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Gerichtskosten sowie ihre außergerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2..
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung gemäß § 108 ZPO in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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