Landgericht Münster, 2006-10-31, 4 O 198/05

4 O 198/05Kantonsgericht31.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 4 O 198/05 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-31

Aktenzeichen: 4 O 198/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1031.4O198.05.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Gerichtskosten sowie ihre außergerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2..

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung gemäß § 108 ZPO in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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