Landgericht Münster, 2006-11-24, 7a StL 7/06

7a StL 7/06Kantonsgericht24.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 7a StL 7/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-24

Aktenzeichen: 7a StL 7/06

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1124.7A.STL7.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Strafkammer

Tenor

Der Berufsangehörige ist der Verletzung von Berufspflichten schuldig.

Ihm wird ein Verweis erteilt.

Er wird zu einer Geldbuße von 15.000,00 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Berufsangehörige.

Angewendete Vorschriften: §§ 57 Abs. 1, Abs. 2, 89, 90 StBerG.

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