7a StL 7/06•Landgericht Münster, 2006-11-24, 7a StL 7/06
Landgericht Münster, 2006-11-24, 7a StL 7/06
7a StL 7/06Kantonsgericht24.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 7a StL 7/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-24
Aktenzeichen: 7a StL 7/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1124.7A.STL7.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafkammer
Tenor
Der Berufsangehörige ist der Verletzung von Berufspflichten schuldig.
Ihm wird ein Verweis erteilt.
Er wird zu einer Geldbuße von 15.000,00 Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Berufsangehörige.
Angewendete Vorschriften: §§ 57 Abs. 1, Abs. 2, 89, 90 StBerG.
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