8 O 320/06•Landgericht Münster, 2006-12-06, 8 O 320/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 O 320/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-06
Aktenzeichen: 8 O 320/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1206.8O320.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.257,28 € nebst Zinsen in Höhe von
5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2006 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Citroen C 8 HDi 130 FAP Tendance mit der Fahrgestell-Nr.: ###### sowie weitere 594,73 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw Citroen C 8 HDi 130 FAP Tendance mit der Fahrgestell-Nr.: ###### seit dem 22.06.2006 in Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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