8 S 157/06•Landgericht Münster, 2006-12-08, 8 S 157/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 S 157/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-08
Aktenzeichen: 8 S 157/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1208.8S157.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer (Berufungskammer)
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts N vom 28.08.2006 – Az. 48 C #####/####– wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Antrag der Beklagten auf Gewährung einer Räumungsfrist wird zurückge-wiesen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.214,80 € (12 x Grundmiete in Höhe von 267,90 €) festgesetzt, § 41 GKG.
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