Landgericht Münster, 2007-04-16, 12 O 624/06

12 O 624/06Kantonsgericht16.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 12 O 624/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-16

Aktenzeichen: 12 O 624/06

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0416.12O624.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

wird auf den Antrag des Beklagten vom 31.03.2007 der Tatbestand des Urteils vom 08.03.2007 dahingehend berichtigt, dass der Satz „ Der Beklagte sah am Auktionstag, dem 03. Oktober 2006 die Untersuchungsunterlagen ein und ersteigerte das Pferd schließlich zu einem Betrag in Höhe von 10.700,- Euro.“ abgeändert wird wie folgt:

Der Beklagte sah am Auktionstag, dem 03. Oktober 2006 die Röntgenbilder ein und ersteigerte das Pferd schließlich zu einem Betrag in Höhe von 10.700,- Euro.

Der weitergehende Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes wird zurückgewiesen.

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