11 O 1046/06•Landgericht Münster, 2007-07-05, 11 O 1046/06
Landgericht Münster, 2007-07-05, 11 O 1046/06
11 O 1046/06Kantonsgericht05.07.2007
Regest
Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn bei einem Verdacht auf einen hohen Blasensprung bei einer Schwangeren kein Lackmus-Test, kein Rurni-Check und kein Bromthymol-Test stattfindet
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 11 O 1046/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-05
Aktenzeichen: 11 O 1046/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0705.11O1046.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: §§ 280, 241 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn bei einem Verdacht auf einen hohen Blasensprung bei einer Schwangeren kein Lackmus-Test, kein Rurni-Check und kein Bromthymol-Test stattfindet
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist,
der Klägerin alle bereits entstandenen und alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der ärztlichen Behandlung vom 15. und 16.01.2001 resultieren, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
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