9 S 99/07•Landgericht Münster, 2007-07-18, 9 S 99/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 9 S 99/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-18
Aktenzeichen: 9 S 99/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0718.9S99.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
I.
Die mit Schriftsatz vom 22.5.2007 eingelegte Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Beckum vom 26.4.2007 (Az: 12 C 38/07) wird als unzulässig verworfen.
II.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt.
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