Landgericht Münster, 2007-07-30, 011 O 222/07

011 O 222/07Kantonsgericht30.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 011 O 222/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-30

Aktenzeichen: 011 O 222/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0730.011O222.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von insgesamt höchstens 2 Jahren, verboten, im Internet-Versandhandel zu Wettbewerbszwecken für Fernabsatzverträge mit privaten Endverbrauchern, die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss mit dem alleinigen Hinweis zum Fristbeginn wie folgt zu erteilen: „Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert beträgt 10.000,00 Euro.

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