Landgericht Münster, 2007-09-04, 11 O 386/06

11 O 386/06Kantonsgericht04.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 O 386/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-04

Aktenzeichen: 11 O 386/06

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0904.11O386.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.892,71 Euro (dreiund-zwanzigtausendachthundertzweiundneunzig 71/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.558,17 Euro seit dem 21.12.2004 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin freizustellen von den ausstehen-den Verbindlichkeiten für Zins und Kosten aus den Kreditverträgen bei der C2 AG Nr. 1553882051 und 6611965251.

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit im Übrigen in Höhe von 1.544,51 Euro teilweise erledigt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.

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