Landgericht Münster, 2007-09-06, 3 S 81/07 LG Münster

3 S 81/07 LG MünsterKantonsgericht06.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 3 S 81/07 LG Münster — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-06

Aktenzeichen: 3 S 81/07 LG Münster

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0906.3S81.07LG.MÜNSTER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. (Berufungs-) Zivilkammer

Tenor

Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil sie nach gegenwärtiger Beurteilung davon überzeugt ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg und keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.

Zuvor erhalten die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.

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