3 S 81/07 LG Münster•Landgericht Münster, 2007-09-06, 3 S 81/07 LG Münster
Landgericht Münster, 2007-09-06, 3 S 81/07 LG Münster
3 S 81/07 LG MünsterKantonsgericht06.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 3 S 81/07 LG Münster — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-06
Aktenzeichen: 3 S 81/07 LG Münster
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0906.3S81.07LG.MÜNSTER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. (Berufungs-) Zivilkammer
Tenor
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil sie nach gegenwärtiger Beurteilung davon überzeugt ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg und keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.
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