2 KLs 44 Js 333/05 (15/07)•Landgericht Münster, 2007-12-11, 2 KLs 44 Js 333/05 (15/07)
Landgericht Münster, 2007-12-11, 2 KLs 44 Js 333/05 (15/07)
2 KLs 44 Js 333/05 (15/07)Kantonsgericht11.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 KLs 44 Js 333/05 (15/07) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-11
Aktenzeichen: 2 KLs 44 Js 333/05 (15/07)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:1211.2KLS44JS333.05.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte hat sich in 127 Fällen des Betruges jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung schuldig gemacht.
Er wird unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts T vom 13.07.2005 (Az.: ######) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, 267 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1,
52, 53, 55, 56 StGB.
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