8 O 32/07•Landgericht Münster, 2007-12-28, 8 O 32/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 O 32/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-28
Aktenzeichen: 8 O 32/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:1228.8O32.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.